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Wenn beim Gehen, Ziehen oder Schieben nichts mehr geht

 

Grundfähigkeitsversicherung

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Absicherung bei Beeinträchtigungen von Grund­fähig­keiten

Mit einer Grundfähigkeitsversicherung werden elementare Grundfähigkeiten abgesichert. Falls der Versicherte eine oder mehrere Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen, das Nutzen der Hände sowie Knien oder Bücken verliert, leistet die Versicherung meistens in Form einer monatlichen Rente.

Welche Grundfähigkeiten genau versichert sind oder wann diese Fähigkeit als verloren gilt, ist von Versicherer zu Versicherer individuell geregelt.

 

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Absicherung bei Beeinträchtigungen von Grund­fähig­keiten

Zu den Grundfähigkeiten gehören unter anderem:

  • Heben und Tragen
  • Gehen
  • Gebrauch einer Hand
  • Gebrauch eines Arms

Wenn eine der versicherten Fähigkeiten voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum (häufig mindestens sechs Monate) ununterbrochen beeinträchtigt ist, erhalten Sie eine Rente und müssen in dieser Zeit keine Beiträge zahlen. Durch die genaue Definition in den jeweiligen Policen fällt die Prüfung relativ einfach aus. Aufgrund unterschiedlicher Bedingungen wird es allerdings schwierig, Angebote untereinander zu vergleichen.

Die Bedingungen für eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung regeln die Anbieter individuell in ihren Versicherungsbedingungen. Die meisten Versicherer zahlen bereits bei Einschränkungen der versicherten Grundfähigkeiten. Arbeiten Sie im Kundenkontakt, können Sie eventuell schon lange bevor Sie Ihre Fähigkeit zu Sprechen ganz verlieren, nicht mehr arbeiten. Anders als bei der BU müssen Sie nicht berufsunfähig sein, damit der Versicherer seine Leistung erbringt. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nur beim Verlust von Fähigkeiten, die versichert sind.

Wenn Sie Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten absichern möchten, ist die Grundfähigkeitsversicherung in der Regel die richtige Wahl. Vor allem Menschen mit handwerklichen Berufen sollten sie in Betracht ziehen. Kann ein Handwerker beispielsweise nicht mehr auf ein Gerüst oder eine Leiter steigen, weil seine Beine nicht mehr mitmachen, greift die Grundfähigkeitsversicherung.


Beispiele für den Verlust körper­licher Fähigkeiten im Beruf

Hier einige Beispiele, was der Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten für Ihre Tätigkeit bedeuten kann.

Transport und Logistik

Kraftfahrer, Paketzusteller, Briefträger und -sortierer, Versandmitarbeiter oder Verpacker

Beispiel Autofahren (anhand AVB* der Allianz-KSP):

Sie können aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw oder keinen Lieferwagen mehr führen und mussten deswegen Ihren Führerschein abgeben.

*Allgemeine Versicherungsbedingungen

Industriearbeiter/-arbeiterinnen

Metalldreher, Schweißer, Metallbauer, Industriemechaniker, Werkzeugmacher, Mechatroniker oder Lackierer

Beispiel Gebrauch einer Hand (anhand AVB der Allianz-KSP):

Sie sind nicht mehr in der Lage, mit der rechten oder linken Hand z. B. einen Schraubenschlüssel oder eine Rohrzange bestimmungsgemäß zu benutzen.

Bauberufe & Handwerk

Tischler, Maler, Glaser, Pflasterer, Maurer oder Gas- und Wasserinstallateur

Beispiel Ziehen oder Schieben (anhand AVB der Allianz-KSP):

Sie sind nicht mehr in der Lage, ein Gewicht von 85 kg in einem manuellen Standard-Handwagen oder Standard-Handhubwagen 100 m weit auf ebenem, festem Boden zu ziehen.

Dienstleistungen

Sommelier, Fleischer, Bäcker, Konditor oder Koch

Beispiel Riechen und Schmecken (anhand AVB der Allianz-KSP):

Sie sind nicht mehr in der Lage, den Geruch von Menthol oder Essig und den Geschmack von z.B. Glucose oder Zitronensäure wahrzunehmen.

Heil- & Pflegeberufe

Krankenpfleger und -schwestern, Krankenpflegehelfer, Hebammen, Masseure oder Altenpfleger

Beispiel Gebrauch eines Armes (anhand AVB der Allianz-KSP): 

Sie sind nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder rechten Arm bis auf Schulterhöhe zu heben und dort 10 Sekunden zu halten, um zum Beispiel einen Infusionsbeutel an einem Infusionsständer zu befestigen.


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